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Um
eine mißbräuchliche Benutzung Ihrer gewerblichen
Schutzrechte durch Ihre Mitbewerber zu verhindern,
ist es manchmal erforderlich, einen Verletzungsprozeß durchzuführen
oder einen solchen anzudrohen.
Auf der anderen Seite mögen Ihre Mitbewerber die Berechtigung
Ihres Unternehmens zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten
bestreiten und eine Verletzung ihrer eigenen gewerblichen Schutzrechte behaupten.
In jedem Fall werden wir Ihnen eine umfassende und eingehende Einschätzung
der tatsächlichen und rechtlichen Situation vermitteln und
die erforderlichen Schritte erläutern.
Unsere Patentanwälte haben umfangreiche Sachkenntnis und Erfahrung in der
Bearbeitung von Verletzungsfällen und auch im Angreifen gegnerischer
gewerblicher Schutzrechte in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren.
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