Um eine mißbräuchliche Benutzung Ihrer ge­werb­lichen Schutzrechte durch Ihre Mit­be­werber zu verhindern, ist es manchmal erforderlich, einen Verletzungs­prozeß durch­zu­füh­ren oder einen solchen anzudrohen.

Auf der anderen Seite mögen Ihre Mit­be­wer­ber die Berechtigung Ihres Unter­nehmens zur Aus­übung bestimmter gewerblicher Tätig­keiten bestreiten und eine Verletzung ihrer eigenen gewerblichen Schutz­rechte behaupten.

In jedem Fall werden wir Ihnen eine um­fassen­de und eingehende Einschätzung der tat­säch­lichen und rechtlichen Situation ver­mitteln und die erforderlichen Schritte erläutern.

Unsere Patentanwälte haben umfangreiche Sachkenntnis und Erfahrung in der Be­arbei­tung von Verletzungs­fällen und auch im Angreifen gegnerischer gewerblicher Schutz­rechte in Einspruchs- und Nichtigkeits­ver­fahren.